AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Hoepfner

  1. Wir bitten Sie, uns für jedes Projekt Umfang undanjel-arna Chaturbate Stripchat Bongacams Camsoda Cam4 Myfreecamssima–roy Chaturbate Stripchat Bongacams Camsoda Cam4 MyfreecamsMeg_Linda Stripchat Porn Cam Gymnast Virgin Downblouse Vegetable Queen SensualJuny-Lany Stripchat Porn Cam Stupid Girl Movie Affair Fitness Home Pregnant WorkYoko_and_Daddy Stripchat Porn Cam Bathroom VIP Room Camshow HD Interview GILFEleven_xuan Stripchat Porn Cam Beard Dominatrix Rubber Bottom Rimjob Fake Tits Movie_MiuMiu_ Stripchat Porn Cam Armpit Happy Ending Boy Bizarre ElevatorHuihui-66 Stripchat Porn Cam Bra Chick Halloween Forest Bald PussyCouple_Gold69 Stripchat Porn Cam Stripping Zoom Husband Japanese Hispanic Secretary Erotic Art Art, sowie die örtlichen Gegebenheiten mitzuteilen, damit wir Ihnen ein verbindlichen Angebot unterbreiten können. Dieses verbindliche Angebot versteht sich für die reinen Asphalt-, Betonsäge- und Betonbohrarbeiten.
  2. Durch die Erteilung eines Auftrages erkennt der Auftraggeber die nachstehend aufgeführten Bedingungen und Preise gemäß der jeweils gültigen Preisliste bzw. des zugrunde liegenden Angebotes der Firma Hoepfner an.
  3. Mündliche Absprachen mit Mitarbeitern der Firma Hoepfner gelten als unverbindlich. Sie bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Geschäftsführung.
  4. Gerüste, Staubwände sowie sämtliche Sicherheitsmaßnahmen sind vom Auftraggeber zu stellen, ebenso sind Strom und Wasser in maximal 50 m Entfernung kostenlos und ausreichend zur Verfügung zu stellen.
  5. Alle geplanten Durchbrüche, die von uns mittels Kernbohr- und Sägeverfahren ausgeführt werden sollen, sind statisch bauseits zu untersuchen.
  6. Stahllängsschnitte grundsätzlich, sowie Stahlabschnitte ab Durchmesser 16 mm werden als Zuschlag berechnet. Sollten zum Ausbau und zur Zerkleinerung bzw. bei überschnittfreien Sägearbeiten Hilfsschnitte und Bohrungen erforderlich sein, werden diese entsprechend der Richtpreise verrechnet. Der Abtransport der Bohrkerne sowie der gesägten Betonteile obliegt dem Auftraggeber. Regie Arbeiten und Wartezeiten, die wir nicht zu verantworten haben, sowie Nebenarbeiten werden zu den bei uns üblichen Stundensätzen verrechnet.
  7. Für die Eingrenzung des für alle Säge- und Kernbohrarbeiten erforderlichen Kühlwassers hat voll verantwortlich der Auftraggeber zu entsorgen. Die Fa. Hoepfner übernimmt in keinem Fall die Haftung für daraus eventuell entstehende Wasserschäden.
  8. Die Bohrpunkte, mit Angabe des Bohrdurchmessers und die Lage der Sägeschnitte und Trennschnitte sind vom Auftraggeber rechtzeitig einzumessen und anzuzeichnen. Wir übernehmen keine Haftung für in Decken, Böden und Wänden befindlichen Leitungen.
  9. Werden durch uns Schäden an Gegenständen, die dem Auftraggeber oder Dritten gehören, verursacht, so sind wir zu Schadenersatz nur verpflichtet, falls uns oder anderen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Der Auftraggeber hat uns von weitergehenden Schadensersatzansprüchen Dritten gegenüber frei zustellen. In allen Fällen beschränkt sich der Schadensersatz auf die Erstattung des Wertes des beschädigten Gegenstandes. Folgeschäden sind ausgeschlossen.
  10. Wir sind bemüht, die Arbeitsstelle sauber zu verlassen. Wird eine besondere Reinigung verlangt, so erfolgt die Verrechnung des Zeitaufwandes gemäß der Regiestundensätze. Das Oberflächenwasser, das wir zum Kühlen unserer Maschinen benötigen, nehmen wir auf und leiten es üblicherweise in den Abwasserkanal, bauseits gestellte Container oder Freiflächen. Die Entsorgungsgebühr obliegt dem Auftraggeber. Daher übernehmen wir keinerlei Haftung für daraus entstehende Wasserschäden.
  11. Ergibt sich nach Arbeitsbeginn, dass die vorgefunden Verhältnisse nicht denen entsprechen, die dem Angebot zugrunde liegen, sind wir berechtigt, Nachforderungen gemäß unserer gültigen Preisliste zu stellen, oder auch vom Vertrag zurückzutreten.
  12. Die Rechnungslegung erfolgt nach Aufmaß. Unsere Rechnungen werden innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Nicht vereinbarte Skontoabzüge sind unzulässig.
  13. Bei Arbeiten die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, werden zu jedem Monatsende Teilrechnungen gestellt.
  14. Alle Preise sind Richtpreise und gelten zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
  15. Gerichtsstand ist Fürstenfeldbruck